Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christian Engelbrecht – Beratung, Mediation, Training
 

1. Vertragsgegenstand

Christian Engelbrecht (nachfolgend „Auftragnehmer“) führt individuelle Beratungsdienstleistungen, Mediationen und Trainings durch. Die Leistungen erfolgen in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Kunden.
 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande und die Leistungen werden erbracht, wenn dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung des Vertrages durch den Kunden vorliegt.
 

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers zu den beim Auftragnehmer jeweils gültigen Bedingungen in dessen Räumen oder in angemieteten Räumlichkeiten. Ort und Zeit gelten jeweils wie im Vertrag vereinbart.

Bei der Durchführung von Trainingsleistungen bleiben geringfügige inhaltliche Abweichungen vorbehalten.
 

4. Honorar und Zahlungsweise sowie Zahlungsbedingungen

Für alle Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Der Kunde erhält nach Erbringung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer eine Rechnung über die zu entrichtenden Entgelte. Der gesamte Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Leistet der Auftraggeber die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang, kommt er spätestens dann, auch ohne Mahnung, in Verzug und hat ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen und sonstige Verzugsfolgen zu tragen.

Neben den für die Leistungen vereinbarten Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. Neben den für Trainingsleistungen vereinbarten Preisen stellt der Auftragnehmer zu seinen jeweils gültigen Bedingungen gesondert in Rechnung: vom Auftraggeber gewünschte zusätzliche Exemplare von Dokumentationen sowie Trainingsvorbereitungsaufwand.
 

5. Reisekosten und Spesen

Reisekosten und Spesen werden vom Kunden erstattet. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten in Höhe von 0,51 Euro/km bzw. Bahnfahrt (1. Klasse), Flug (Business Class) oder Mietwagen (Klasse F).
 

6. Rechte an den Beratungs-/ Trainingsunterlagen und Dienstleistungsergebnissen

Überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen dürfen vom Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Alle Urheber- und Schutzrechte an Unterlagen sowie Materialien einschließlich Dokumentationen verbleiben beim Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen ausschließlich als Dienstleistungen ohne Ergebnisverantwortung. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Gesamtergebnisverantwortung.

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht, die Dienstleistungsergebnisse ausschließlich im Rahmen und für Zwecke des Vertrages zu nutzen.

Alle Urheber- und Schutzrechte an den Dienstleistungsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer.
 

7. Mitwirkungspflichten

Führt der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen im Betrieb des Auftraggebers oder in vom Auftraggeber angemieteten Räumen durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Trainingsräume unentgeltlich zur Verfügung.

Soweit es für die Leistungen erforderlich ist, räumen sich die Vertragspartner gegenseitig für die bereitzustellenden Hard- und Softwareprodukte das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte Recht ein, die Hard- und Softwareprodukte – in unveränderter Form – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und dem Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
 

8. Rücktritt und Stornoregelung

Schriftliche Stornierungen oder Umbuchungen von Leistungen können per Brief oder Fax bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenlos vorgenommen werden. Bei späterer Stornierung oder bei Nicht-Erscheinen zum vereinbarten Termin wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des für den Termin vereinbarten Entgeltes fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder ein geringerer Schaden als die Aufwandsentschädigung entstanden ist.
 

9. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle bekanntgewordenen oder bekanntwerdenden persönlichen und beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Kunde entbindet den Auftragnehmer im Einzelfall ausdrücklich von der Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Auftrages hinaus.

Der Auftragnehmer ist befugt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kunden zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MitarbeiterInnen, die an Beratungs-/Trainingsleistungen teilnehmen, darauf hinzuweisen, dass in den Beratungs-/Trainingsleistungen verwendete Unterlagen dem Urheberschutz unterliegen und keine Vervielfältigungen oder Übersetzungen angefertigt werden dürfen.
 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Auftragnehmer und der Kunde werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung ersetzen.